Einfach mal Glück gehabt!

Ganz dem aktellen Jahresmotto „Wandel“ getreu können die Kids des Campus im Touch Tomorrow Truck vom 11.8.2020 für vier Tage Erfahrungen und Informationen über die Arbeitssituation rund um die Naturwissenschaften sammeln. Dieser Truck bringt unsere Kids auf Kurs! Besonders in den MINT Bereichen gibt es viele Tipps und Impulse! Voller Begeisterung versuchen sie sich an der Gedankensteuerung, am Hyperloop oder auch in der Virtual Reality. Ein voller Erfolg!

Fragen & Antworten zum Schulstart

Wie startet die Schule nach den Sommerferien?

Mit Beginn des Schuljahrs 2020/21 werden die Berliner Schulen einen geregelten, durchgehenden Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler anbieten. Dieser Regelbetrieb umfasst den regulären Unterricht, Förder- und Teilungsunterricht sowie weitere verbindliche schulische Angebote und Veranstaltungen. Auch die außerunterrichtliche sowie die ergänzende Förderung und Betreuung (Ganztagsangebote und Hort) werden wieder stattfinden. Das Schulmittagessen wird angeboten.

Müssen an Schulen Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden?

In allen Schulen gilt bis auf den Unterricht und die Durchführung der ergänzenden Förderung und Betreuung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen. Für Personen, die auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, gilt diese Pflicht nicht. Auf den Schulhöfen oder bei Aktivitäten im Freien kann auf eine Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Eltern müssen wie alle schulfremden Personen immer eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Welche weiteren Hygieneregeln gelten?

Jede Schule hat auf der Grundlage des landesweiten Musterhygieneplans einen individuellen Hygieneplan erstellt. Hygieneregeln wie regelmäßiges Händewaschen und das regelmäßige Lüften der Räume müssen eingehalten werden. Der direkte körperliche Kontakt ist, soweit möglich, zu vermeiden. Der bisherige Mindestabstand von 1,5
Metern ist in Schulen aufgehoben.

Was passiert bei einem Corona-Fall an der Schule?

Das zuständige Gesundheitsamt ordnet für die betreffende Person häusliche Quarantäne an und prüft in jedem Einzelfall umgehend, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Das kann zum Beispiel die zeitweise Schließung von einzelnen Klassen, Kursen oder der Schule sein. Alle Schülerinnen und Schüler, die zu Hause lernen müssen, erhalten gemäß landesweiter Vorgaben eine regelmäßige und verbindliche Anleitung und Unterstützung durch ihre Schule.

Wie sieht die Berliner Test-Strategie für Schulen aus?

Das gesamte Berliner Schulpersonal kann sich auch ohne Symptome kostenlos und zeitnah testen lassen. Zudem laufen bereits zwei große wissenschaftliche Studien mit mehrfachen Tests an ausgewählten Berliner Schulen.

Wer muss zur Schule kommen, was gilt für Risikogruppen?

Grundsätzlich gilt im neuen Schuljahr die Schulpflicht für alle. Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Grunderkrankung bei einer Infektion mit dem Corona-Virus ein erhöhtes
Risiko für einen schweren Verlauf der Krankheit haben können (Risikogruppe), müssen dies durch Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung glaubhaft machen. In diesem Fall erfolgt bis auf Weiteres das schulisch angeleitete Lernen zu Hause. Das gilt auch, wenn eine andere im Haushalt der Schülerin oder des Schülers lebende Person zur Risikogruppe gehört.

Was gilt für den Musik- und Sportunterricht?

Der Unterricht in diesen Fächern findet statt, direkter Körperkontakt soll aber vermieden werden. So weit wie möglich soll der Unterricht im Freien stattfinden. Jeweils aktuelle Regelungen finden sich im Musterhygieneplan.

Können in diesem Jahr noch Klassenfahrten stattfinden?

Schülerfahrten innerhalb Deutschlands und auch ins Ausland dürfen wieder gebucht und durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Schülerfahrten in vom Robert-Koch-Institut (RKI) bzw. vom Auswärtigen Amt benannte Risikogebiete.

Wo finde ich weitere Informationen?

Mehr und ausführlichere Informationen und Dokumente wie z.B. den Musterhygieneplan oder einen Ratgeber für Eltern zum Lernen zu Hause bietet stets aktuell unsere Internetseite www.berlin.de/sen/bjf/go/coronainfo-schule.
Sie finden uns auch auf Facebook, Twitter, Instagram und YouTube.

Rückkehr aus den Ferien, Schulpflicht und Quarantäne

Nach § 8 Absatz 1 der Sars‐Cov‐2‐Infektionsschutzverordnung sind aus dem Ausland einreisende Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich selbst für 14 Tage zu isolieren. Daher wird dringend empfohlen, spätestens 14 Tage vor Unterrichtsbeginn von einer Ferienreise mit auch nur zeitweisem Aufenthalt in einem Risikogebiet zurückzukehren.
Risikogebiete sind gemäß § 8 Absatz 4 der Verordnung Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, in denen zur Zeit der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Infektionsrisiko bezogen auf das Sars‐Cov‐2‐Virus besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesgesundheitsministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die jeweils aktuelle Einstufung wird durch das Robert‐Koch‐Institut veröffentlicht.
Folgender Link steht zur Verfügung:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/Merkblatt_BMG_15‐06_2020.pdf?__blob=publicationFile

Nach § 9 Absatz 3 der Sars‐Cov 2 – Infektionsschutzverordnung müssen Personen nicht in Quarantäne, die unverzüglich nach der Einreise der zuständigen Behörde ein ärztliches Zeugnis in deutscher und englischer Sprache mit aktuellem Laborbefund vorlegen, dem zu Folge bei ihnen keine Anzeichen einer Infektion mit dem Sars‐Cov‐2‐Virus vorliegen. Voraussetzungen dafür sind,

  • dass sich das ärztliche Zeugnis auf eine molekularbiologische Testung stützt,
  • die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen vom Robert‐Koch‐Institut hierfür empfohlenen Staat
  • höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland durchgeführt wurde.

Voraussetzung für die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht und der Berufsschulpflicht nach den Ferien ist, wenn bei Unterrichtsbeginn die Zeit der Quarantäne noch nicht abgelaufen ist, die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, das die vorstehenden Anforderungen erfüllt.

Ist bei Unterrichtsbeginn die Quarantänezeit noch nicht abgelaufen und kann kein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, gilt das Fehlen im Unterricht als unentschuldigt. Es kann nicht durch nachträgliche Erklärungen gemäß Nr. 7 Absatz 2 der AV Schulbesuchspflicht entschuldigt werden.


Ferienprogramm am Campus Hannah Höch vom 25.6.2020 – 7.8.2020

Liebe Kinder, liebe Eltern,
vom 25.06.2020  bis 7.8.2020 findet die Betreuung dieses Jahr an unserem Campus statt.
Finsterwalder Str. 56
13435 Berlin
Während der gesamten Ferienzeit gelten die Hygienevorschriften. Bitte denken Sie daran, dass wenn Ihr Kind sich nicht an diese hält, wir leider dazu aufgefordert sind, es abholen zu lassen. 
Bitte beachten Sie immer die aktuellen Aushänge und Informationen. Aufgrund der momentanen Situationen kann es zu Änderungen im Programm kommen.
BUT-Kinder bekommen das Eintrittsgeld Ihrer Aktivitäten nur mit gültigem Berlinpass-Ausweis zurück erstattet.
Bitte beachten Sie, dass, sofern Ihr Kind an einer Aktivität teilnimmt, es einen gültigen Fahrausweis und eine Schutzmaske (für die BVG-Fahrten), Sonnencreme, Wechselkleidung, Handtuch und ggf. Wasserspielzeug mitbringt.

Das Programm für die Ferienbetreuung finden Sie hier in unserem Ferienflyer:

Wir wünschen Allen eine  schöne und spannende Ferienzeit.
Wir freuen uns auf Ihre Kinder!

Lehrer*in für Mathematik gesucht

Wir sind der Campus Hannah Höch – eine Gemeinschaftsschule im gebundenen Ganztag – und suchen Ihre Unterstützung als Lehrer*in in unserem Team.

Wir bieten:

  • Arbeit in Teams – Lehrer*innen, Erzieher*innen, Sonderpädagog*innen und Schulsozialarbeiter*innen
  • ein junges Kollegium
  • vielfältige Möglichkeiten, die eigenen Ideen einzubringen
  • fest installierte Teamzeiten zum kollegialen Austausch
  • jährliche Kollegiumsfahrt und regelmäßig gemeinsame Feste
  • Unterstützung beim Beginn der Arbeit an unserer Schule

Wir erwarten:

  • Spaß an der Arbeit im Team
  • Offenheit für jahrgangsgemischte Lerngruppen und Schüler*innen mit besonderen Bedürfnissen
  • Flexibilität im Hinblick auf das vielfältige Aufgabenspektrum

Erreichbarkeit:

  • Finsterwalder Straße 52-56, 13435 Berlin (Reinickendorf)
  • wenige Fußminuten von S+U Wittenau (S1, U8, Bus 120 und 122)
    • 11 min ab Bhf. Gesundbrunnen
    • 20 Minuten ab Bhf. Friedrichstraße
    • 21 Minuten ab Bhf. Alexanderplatz

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per Kontaktformular oder an jobs[at]campus-hannah-hoech.de oder einen Rückruf unter 030 488 999 60, damit wir einen Termin für ein persönliches Kennenlernen vereinbaren können.

Wir freuen uns auf Sie!

Wir sind wieder für Euch da! Bibliothek der Mittelstufe ab sofort wieder geöffnet

Sonderöffnungszeiten: zur Zeit Montag bis Donnerstag von 11 bis 13 Uhr

Ab Dienstag, den 2. Juni 2020, könnt Ihr in der Bibliothek der Mittelstufe (Haus 5 Dreieck) wieder Bücher, Hörspiele und DVDs ausleihen, für Projekte und Präsentationen recherchieren und am PC arbeiten.

Kommt vorbei, wir freuen uns auf Euch!